Durch einen Ministerialentwurf Mitte März sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden (siehe dazu auch Beitrag aus dem Februar 2026). Klar ist, dass ab 1. Juli der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen.
Die Gruppe der begünstigten Lebensmittel (gem. Kombinierter Nomenklatur) umfasst:
Ausgenommen vom begünstigten Mehrwertsteuersatz sind Restaurantumsätze - hier gelten auch weiterhin die bestehenden Sätze, da nur der Kauf im Supermarkt oder beim Erzeuger begünstigt sein soll.
Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten - ebenso die Lösung von mit der Umsatzsteuersenkung verbundenen zolltarifarischen und mit der Registrierkassensicherheitsverordnung zusammenhängenden Fragen.
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