Für alle Steuerpflichtigen
:: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende)
:: Außergewöhnliche Belastungen
Damit der vom Einkommen und Familienstand abhängige Selbstbehalt (max. 12% des Einkommens) überstiegen wird, ist es sinnvoll, Zahlungen noch 2007 zu leisten. (z.B. Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades, Begräbniskosten bis € 3.000,-, wenn sie keine Deckung im Nachlass finden, bei höheren Kosten ist deren Zwangsläufigkeit nachzuweisen). Unterhaltsaufwendungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Berechtigten selbst a.g. Belastung darstellen. Bei bestimmten a.g. Belastungen (z.B. Katastrophenschäden) entfällt der Selbstbehalt. Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.
Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der a.g. Belastung mitbestimmend.
:: Spenden
An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden in der Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes bzw. der Einkünfte als Betriebs- ausgaben/Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
:: Zukunftsvorsorge - Bausparen: Prämien 2007
Die 2007 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von € 2.115,- pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 9%, d.s. € 190,44.
Beim Bausparen gilt für 2007 eine staatliche Prämie von 3,5% (ab 2008: 4%) bis zu einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,-.
Für Unternehmer
:: Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung
:: Sonstige Maßnahmen
Für Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
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