Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:
Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin
Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)
Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)
Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben