Damit die auf einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten.
Eingangsrechnung:
Rechnungen von Ihren Lieferanten.
Ausgangsrechnung:
Rechnungen an Ihre Kunden.
Die Ausfertigung der Rechnungen unterliegt bestimmten Formalerfordernissen. Nachfolgende Angaben sind beim Rechnungsempfänger Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!
Eine Rechnung über 400 € inkl. USt. hat gemäß §11 UStG folgende Punkte zu beinhalten:
Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt oder von einem im Sinne der Umsatzsteuer steuerbefreiten Kleinunternehmer ausgestellt wurde (ab 2025), genügen folgende Angaben:
Weiters ist darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, ebenfalls diese Rechnungsmerkmale enthalten. Nur dann berechtigen sie zu einem Vorsteuerabzug.
Fehlerhafte Rechnungen bzw. Rechnungen, die den USt-Vorschriften nicht entsprechen, müssen vom Lieferanten korrigiert werden.
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