Artikel zum Thema: Verpflegungsmehraufwand

Kurz-Info: LKW begründet keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit

August 2003

Laut VwGH 25.9.2002, 99/13/0034 begründet ein LKW, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit für den LKW-Lenker keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit.

Damit steht der steuerlichen Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Reisekosten nichts im Wege.

Bild: © ki33 - Fotolia

Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen!

© 2021 Gunda Eisner Steuerberatung GmbH

Pop Up WordPress Plugin